Sicheres Online-Banking ist möglich – wenn man sich über Gefahren und Sicherheits-techniken stets auf dem Laufenden hält. Hier erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten.
30.09.2009 – Freistellungsauftrag online erteilen – nicht immer ganz leicht
Sparer, die verhindern wollen, dass die Bank bei Zinserträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer an den Fiskus abführt, müssen einen so genannten Freistellungsauftrag erteilen. Er schützt bis zu 801 Euro Zinsen pro Jahr und Person (bei Ehepaaren bis zu 1602 Euro pro Jahr) vor dem Zugriff des Staates.
Lange Zeit war für Freistellungsaufträge die Papierform vorgeschrieben, doch vor drei Jahren erlaubte das Bundesfinanzministerium die Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen über das Internet. Anstelle eines Papierformulars kann seither auch ein Online-Formular ausgefüllt werden, und die Eingabe von Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ersetzt die Unterschrift.
Die Verbraucherzentrale NRW hat nun am Beispiel von zehn Banken untersucht, wie diese verbraucherfreundliche Regelung in der Praxis umgesetzt worden ist. Verglichen wurde der Service der Institute in den Bereichen „Erstmaliges Einrichten“, „Die Höhe der aktuell angegebenen Summe einsehen“ und „Änderung des Auftrags“.
Das Ergebnis ist durchwachsen. Bei einigen Banken kann beispielsweise online nur ein Freistellungsauftrag erteilt oder geändert, nicht aber die Höhe der aktuell angegebenen Summe eingesehen werden – oder umgekehrt. Nur Kunden der Direktbanken comdirect, Cortal Consors und ING-DiBa sowie der Filialbanken Deutsche Bank und Sparkasse KölnBonn steht ein lückenloser Online-Service zur Verfügung.
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