10.07.2008 - Bank haftet für Phishing-Schaden Hat ein Online-Banking-Kunde seinen Computer durch eine Antiviren-Software ausreichend geschützt, so haftet in einem Schadensfall durch Phishing die Bank. Dies geht aus einer gerichtlichen Entscheidung des Amtsgerichtes Wiesloch hervor. Voraussetzung sei, dass die Sicherheitsmaßnahmen den "durchschnittlichen Sorgfaltsvorkehrungen" genügen. Dabei sei ein Antivirenschutz ausreichend. Die Installation einer Firewall ist nicht erforderlich,
Im verhandelten Fall wurden vom Konto eines Online-Banking-Kunden über 4.000 Euro mittels des einfachen TAN-Verfahren an einen Dritten überwiesen. Am Tag nach der Abbuchung erhielt der Kunde einen Anruf von seiner Bank, die diese Transaktion als verdächtig einstufte. Eine Rücküberweisung war jedoch nicht mehr möglich, da das Geld mittlerweile über eine Mittelsperson nach Russland weiter überwiesen wurde.
Bei einer Untersuchung des Computers fand man 14 Schadprogramme, darunter auch einen Keylogger. Die Bank weigerte sich, ihrem Kunden das überwiesene Geld zu ersetzen. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Wiesloch feststellte. Nach Ansicht des Gerichts habe die Bank das Risiko einer Fälschung einer Überweisung zu tragen. Dem Kunden sei dagegen keine Schuld zuzusprechen, da er seinen Computer mit einem Anti-Virenprogramm geschützt und damit die Sorgfaltspflicht eines durchschnittlichen PC-Benutzers eingehalten habe.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter virenschutz.info. 
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