Technische Probleme verzögern Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Die elektronische Lohnsteuerkarte sollte bereits zum 1. Januar 2012 eingeführt werden. Die Finanzverwaltung hatte diesen Termin jedoch schon Anfang November revidiert und auf das zweite Quartal 2012 verlegt. Damals galten Probleme bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens der Datenbank als Ursache. Nun gab das Bundesfinanzministerium am Freitag in Berlin bekannt, dass die Finanzministerkonferenz der Länder am Donnerstag eine weitere Verschiebung auf Anfang 2013 vornimmt.
Neuer Ausdruck bei Änderung der Lohnsteuermerkmale
Zuletzt bekamen Arbeitnehmer 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier zugeschickt. Diese behält bis zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ihre Gültigkeit. Ändern sich die Lohnsteuermerkmale zum Beispiel durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt Meldung zu erstatten. Das Finanzamt erstellt daraufhin einen neuen Ausdruck der Lohnsteuerkarte, den der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Nur so können Änderungen bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die neue elektronische Lohnsteuerkarte?
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden Lohnsteuermerkmale direkt von den Gemeinden an die Finanzämter weitergegeben. Diese pflegen die Informationen in eine zentrale Datenbank ein, auf die auch die Arbeitgeber Zugriff haben. So können Steuerklasse, Freibeträge, Kinder und Religionsgemeinschaft ermittelt werden. Ihrem neuen Arbeitgeber müssen Angestellte künftig nur noch ihr Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen, damit dieser auf die Informationen in der Datenbank zugreifen kann.
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