Finanzamt teilt Arbeitnehmern gespeicherte Daten mit
In Kürze bekommen Arbeitnehmer Post vom Finanzamt, in der sie Auskunft zu allen über sie gespeicherten Fakten erhalten. Auf diese Weise können die eigenen Daten bis ins Detail überprüft und Änderungen bis Jahresende ans Amt zurückgegeben werden. Auch die meisten Freibeträge müssen von den Arbeitnehmern neu beantragt werden.
Arbeitgeber nutzen künftig ELStAM
Ab dem neuen Jahr kann dann der aktuelle Arbeitgeber auf die ELStAM-Daten seiner Mitarbeiter zugreifen. Die Verständigung zwischen den Unternehmen, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden soll durch die elektronische Erfassung beschleunigt werden. Außerdem wird durch die Neuerung Schwierigkeiten durch den Verlust der Lohnsteuerkarte aus dem Weg gegangen. Falls ein weiteres Arbeitsverhältnis begonnen wird, muss in Zukunft keine zweite Lohnsteuerkarte angefordert, sondern nur die entsprechenden Daten dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Mailservice und Hotline bei weiteren Fragen
Wenn Sie weitere Fragen haben oder bereits jetzt Ihre gespeicherten Daten einsehen möchten, können Sie das unter www.elster.de problemlos tun. Sie müssen sich nur zuerst dort registrieren. Außerdem bieten die Finanzämter eine Mailadresse (elstam-hotline.de@elster.de) sowie eine Servicehotline (01805/235099), um Arbeitgeber und –nehmer bestmöglich auf die kommende Umstellung vorzubereiten.
Elektronische Datenerfassung - Ihre Meinung ist gefragt
Wie bewerten Sie die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte? Und glauben Sie, dass Ihre Steuern so schneller und effizienter erfasst werden können? Diskutieren Sie mit in unserem Forum.
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