Klage wegen falscher BeratungFalschberatung – das Wort steht derzeit bei Lehman-Geschädigten hoch im Kurs, vor allem bei denen, die versuchen, ihre Bank auf Schadenersatz zu verklagen. Eine solche Klage ist aber alles andere als einfach. Falschberatung muss bewiesen werden. Die Beweislast liegt nicht auf Seiten der Bank, sondern auf Seiten des Geschädigten. Verlässliche Aussagen über die Erfolgsaussichten einer solchen Klage lassen sich kaum treffen. Viel, sehr viel hängt von der individuellen Situation ab.
Eine Rentnerin, die ihr Leben lang nur in sichere Anlagen investiert hat und plötzlich ihr gesamtes Geld in Lehman-Zertifikate anlegte, kann durchaus gute Chancen haben. Ein Mittvierziger, der auch vorher schon Zertifikate besessen hat, wohl eher nicht. Wenn bei dem Beratungsgespräch ein Zeuge dabei war, egal ob Ehepartner oder Bekannter, ist das gewiss hilfreich.
Auf jeden Fall sollte man sich gut beraten lassen, bevor man eine Klage einreicht. Ist der Abschluss z.B. bereits mehr als drei Jahre her, dürften eventuelle Ansprüche verjährt sein. Auch die Rechtschutzversicherung zahlt die anfallenden Kosten nicht unbedingt. Nur wenn die Versicherung einen allgemeinen Vertragsrechtschutz beinhaltet und schon bestand, als die Zertifikate gekauft wurden, ist ein Versicherungsschutz gegeben. Hoffnung auf den isländischen Einlagensicherungsfonds Viele Kaupthing-Kunden sind ebenfalls verzweifelt; über 30.000 deutsche Kunden hatte die Bank. Ob die Geschädigten ihr Geld überhaupt zurück bekommen und wenn ja, wie viel davon, ist immer noch völlig unklar. Sicher ist nur, dass die Bank nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört. Sicher scheint auch, dass die deutsche „Staatsgarantie“ nicht greift.
Was den Geschädigten bleibt, ist die Hoffnung, dass der isländische Einlagensicherungsfonds ausreicht. Dann wären die Einlagen zumindest teilweise gesichert. Aus dem Ministerium für internationale Finanz- und Währungspolitik ist zu hören, dass Gespräche mit der isländischen Regierung geführt würden. Man wolle erreichen, dass die deutschen Einlagen bis 20.887 Euro gesichert sind. Andere europäische Regierungen haben solche Gespräche längst erfolgreich abgeschlossen.
Kaupthing-Kunden sollten aber auf jeden Fall das isländische Formular zur Einlagensicherung (www.kaupthingedge.de/Kaupthing-Edge/Einlagensicherung) ausfüllen und an die dort angegebene Adresse senden. Dann besteht zumindest die Chance, das verlorene Geld wieder zu sehen.



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