Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Das deutsche Rettungspaket

3-Wege-Finanzierung

Die Bundesregierung hat im Eilverfahren auf die Finanzkrise reagiert. Lesen Sie nach, wie den deutschen Banken durch das Rettungspaket geholfen werden soll.

Der Fonds

Das zentrale Instrument des Rettungspaketes ist der „Finanzmarktstabilisierungsfonds“. Durch den Fonds soll der Handel der Banken untereinander wieder in Gang kommen und deren Eigenkapitalbasis gestärkt werden. Versicherungen und Pensionsfonds sollen genauso Zugriff auf den Fonds haben wie Banken. Die Verwaltung obliegt dem Bundesfinanzminister, der Entscheidungen aber auch an die Bundesbank übertragen kann.

Entscheidung über Maßnahmeneinsatz

Der Staat ist nicht verpflichtet, einzelnen Instituten zu helfen. Es existiert kein Rechtsanspruch auf die Leistungen des Fonds. Die Entscheidung liegt beim Bundesfinanzminister nach „pflichtgemäßem Ermessen unter der Berücksichtigung der Bedeutung des jeweils von der Stabilisierungsmaßnahme erfassten Unternehmens des Finanzsektors für die Finanzmarktstabilität, der Dringlichkeit und des Grundsatzes des möglichst effektiven und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Fonds“.

Rekapitalisierung

Eine Rekapitalisierung von Unternehmen kann über den Fonds durch stille Beteiligungen oder gegen Leistung einer Einlage erfolgen. D.h. der Fonds übernimmt Anteile am Unternehmen. Das soll allerdings nur dann passieren, wenn sich keine wirtschaftlichere oder bessere Lösung anbietet und wichtige Interessen des Bundes berührt werden.

Garantieermächtigung

Befristet bis Ende 2009 darf der Finanzminister staatliche Garantien bis 400 Mrd. Euro für Kredite der Banken untereinander abgeben. Das geht aber nur bei Verbindlichkeiten mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Für diese Leistungen will der Bund ein „Entgelt in angemessener Höhe“ erheben.

Risikoübernahme

Der Staat kann den Banken Risikooptionen – also etwa faule Kredite, durch welche die Finanzkrise ausgelöst worden ist – abkaufen. Die Details wie Gegenleistungen oder Obergrenzen sind noch ungeklärt.

Kreditermächtigung

Das Bundesfinanzministerium darf für den Fonds Kredite bis zu 70 Milliarden Euro aufnehmen, mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses sogar 80 Milliarden Euro. Im Fall der Inanspruchnahme einer Garantieermächtigung darf der Bund weitere Kredite bis zu 20 Mrd. Euro aufnehmen.

Bedingungen

Unternehmen, die die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen wollen, müssen „die Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten“. Außerdem wird der Bund umfassende Mitsprachemöglichkeiten in diesen Unternehmen haben, die von der „geschäftspolitischen Ausrichtung“ bis zur Vergütung der Mitarbeiter und Vorstände reichen können.


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