Für das Bausparen sprechen viele Faktoren. Hier eine kleine Übersicht: - Bausparen ist eine äußerst sichere Anlageform.
- Die Zinsen beim Bausparen sind vertraglich garantiert – dies macht Sie unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.
- Bausparen ist sehr renditestark, besonders wenn das Bauspardarlehen nicht genutzt wird.
- Sie erhalten über Ihren Bausparvertrag Zugang zu einem äußerst zinsgünstigen Darlehen.
- Bausparen erhält staatliche Förderung.
- Sie bleiben flexibel und entscheiden selbst, wofür Sie Ihr Geld später verwenden.
Nein. Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Geld später für den Erwerb von Wohneigentum, für Modernisierungen oder in ein neues Auto investieren wollen. Bei letzterem haben sie leider keinen Anspruch auf das günstige Bauspardarlehen. Reine Renditesparer erhalten bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen oft sogar noch einen satten Zinsbonus, der das Bausparen noch attraktiver macht.
Sobald Sie, je nach Vertrag, 40-50% Ihrer Bausparsumme angespart haben und Ihr Bausparvertrag zugeteilt wurde, können Sie über das Bausparguthaben, sowie das Bauspardarlehen verfügen.
Benötigen Sie Ihr Geld früher, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Bausparvertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Allerdings verfällt bei einer vorzeitigen Kündigung Ihr Darlehensanspruch.
Da Sie die Abschlussgebühr prozentual auf die Bausparsumme zahlen, sollten Sie diese nicht zu hoch wählen. Als Bausparer mit Darlehensverzicht empfiehlt es sich, dass die Bausparsumme das 10-fache Ihrer jährlichen Sparleistung beträgt. Planen Sie Sondertilgungen oder möchten Sie Ihr Geld länger als 8 Jahre anlegen, sind höhere Bausparsummen empfehlenswert.
Sie planen, Ihren Bausparvertrag zur Finanzierung von Wohneigentum anzulegen? Dann sollten Sie die Bausparsumme so wählen, dass Sie in der geplanten Zeit die Mindestsparsumme von 40-50% der Bausparsumme erreichen. Mit jeder zusätzlichen Zahlung reduzieren Sie Ihren Darlehensanspruch, der sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Sparleistung ergibt. Beachten Sie bitte auch, dass der Bausparer als solide Grundlage für eine Finanzierung erfahrungsgemäß mit ca. 30% der Gesamtfinanzierung gut eingeplant ist.
Achten Sie auf einen Tarif, der Ihnen bei einem Verzicht auf ein Baudarlehen einen möglichst hohen Zinsbonus auf den Basiszins bietet. Bei den meisten Bausparkassen ist ein späterer Tarifwechsel in die (renditeunfreundlichere) Finanzierer-Variante kostenfrei möglich. Und da achten Sie dann am besten auf die günstigen Finanzierungszinsen.
Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Voraussetzung für die Auszahlung des Bauspardarlehens. Ein Vertrag ist grundsätzlich zuteilungsreif, wenn das Mindestbausparguthaben (in der Regel ca. 40-50% der Bausparsumme) und die vorausgesetzte Bewertungszahl erreicht ist. Letztere ergibt sich aus der Dauer und Höhe der Sparleistungen und wird monatlich aktualisiert.
Den Bausparkassen ist es übrigens untersagt, verbindliche Zuteilungsvoraussagen zu machen. Sollten Sie Ihr Bauspardarlehen vor der errechneten Zuteilung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bausparsumme zu reduzieren. Dadurch verändert sich das Verhältnis Ihrer Einzahlungen zur Bausparsumme und die Bewertungszahl Ihres Bausparvertrages steigt – Ihr Vertrag wird damit früher zuteilungsreif. Das gleiche Ergebnis erreichen Sie, wenn Sie frühzeitig Ihre Einzahlungen auf den Bausparvertrag erhöhen.
Sie haben folgende Möglichkeiten: Sie nehmen die Zuteilung an und beantragen das Bauspardarlehen. Sie erhalten Ihr Guthaben nebst Zinsen und staatlicher Förderung sowie Ihr Darlehen ausgezahlt. Es beginnt die Tilgung. Das Darlehen kann übrigens ausschließlich für die Immoblilie selbst oder Dinge verwendet werden, die fest mit einer Immobilie verbaut werden. Sie nehmen die Zuteilung an und erhalten Ihr Guthaben nebst Zinsen ausgezahlt. Das Darlehen können Sie sich später auszahlen lassen (je nach Tarif bis zu einem Jahr nach Auszahlung des Guthabens). - Sie verzichten auf Ihr Darlehen.
So wird Ihnen Ihr Sparguthaben nebst Zinsen ausgezahlt. Manche Bausparkassen zahlen in diesem Fall einen zusätzlichen Bonuszins aus, der die Rendite Ihres Bausparvertrages erheblich steigert. - Sie erhöhen die Bausparsumme Ihres Vertrages und sparen weiter an.
Sie lassen sich das Guthaben und Darlehen erst später auszahlen und beantragen, dass die Zuteilung verschoben wird.
Lediglich das Baudarlehen ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden, über Ihr Bausparguthaben können Sie sowohl vor, als auch nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages frei verfügen. Sollten Sie Ihr Bausparguthaben vor Ablauf von 7 Jahren anderweitig einsetzen, verlieren Sie allenfalls die staatlichen Zulagen.
Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen. Diese betragen bis zu 470 Euro im Jahr. Wenn Sie Ihre VL in Bausparen sicher und renditestark investieren möchten, schließen Sie einen Bausparvertrag ab und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Vertrags- bzw. Kontonummer und Bankverbindung der Bausparkasse mit. Ihr Arbeitgeber leistet dann seine Zahlungen förderungsfähig direkt auf das Bausparkonto.
Wenn Sie als Bausparer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, gewährt Ihnen der Staat zu den VL auf Ihrem Bausparvertrag Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr je Arbeitnehmer und kann mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.
Ja, Bausparen ist in jedem Alter möglich und wird sogar ab dem 16. Lebensjahr vom Staat mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gefördert. Das ist zudem völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Bausparen ist eine der wenigen Geldanlagen, die auch staatlich gefördert werden. Mit etwas Glück profitieren Sie gleich doppelt von der staatlichen Förderung, da sich grundsätzlich zwei einkommensabhängige Fördermöglichkeiten unterscheiden lassen: Die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% erhalten alle Arbeitnehmer, die ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investieren. Im Rahmen der Wohnungsbauprämie werden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit staatlichen Zuschüssen belohnt. Die Förderung beträgt 8,8%, wobei bis zu 512 Euro pro Person gefördert werden.
Bei Bedarf können Sie Ihren Bausparvertrag jederzeit (in der Regel mit 3-monatiger Kündigungsfrist) kündigen. Hierbei entfällt jedoch Ihr Darlehensanspruch, eine etwaige Abschlussgebühren-Rückerstattung und bei einer Kündigung innerhalb der ersten sieben Jahre die staatliche Förderung.
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