Vorteile der Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer ist beschlossene Sache und tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Die meisten Sparer und Anleger empfinden das als Ärgernis und vermuten, dass ihnen nach Abzug der Abgeltungssteuer weniger im Geldbeutel übrig bleibt als noch in diesem Jahr.
Zinseinkünfte mussten Anleger aber auch schon in den vergangenen Jahren versteuern - und zwar immer mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser kann bei Gut- und Besserverdienern durchaus bei über 40 Prozent liegen. Ab 2009 hat dieser Personenkreis eine deutlich geringere Steuerlast zu tragen, da ab 1. Januar 2009 alle Erträge aus dem Geldanlagebereich einheitlich mit 25 Prozent versteuert werden.
Auch die direkte Abführung der Abgeltungssteuer an das Finanzamt bringt Vorteile, da damit bereits die komplette Steuerlast abgegolten ist und nicht mehr in der Einkommensteuererklärung gesondert aufgeführt werden muss. Eine Steuererklärung für inländische Kapitaleinkünfte ist im Grunde also nicht mehr notwendig.
Wichtig: Auch im nächsten Jahr sind Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro steuerfrei und können bei der Bank per Freistellungsauftrag gemeldet werden. Die Möglichkeit, die „Nichtveranlagungsbescheinigung“ zu nutzen, besteht für Geringverdiener ebenfalls weiterhin. Geringverdiener bzw. Steuerzahler mit einem geringen Einkommen können damit ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz geltend machen – und die Abgeltungssteuer bleibt außen vor.
Nachteile der Abgeltungsteuer
Neben den Vorteilen gibt es eine Reihe von erwähnenswerten Nachteilen. Diese treffen vor allem Anleger, die ihre Gewinne und Erträge überwiegend aus Aktien und Dividenden erzielen. Sofern die Aktien nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, unterliegen die Kursgewinne ab 1. Januar 2009 grundsätzlich in voller Höhe der Abgeltungssteuer.
Auch bei den Dividenden schlägt sich die Abgeltungssteuer in voller Höhe auf diese nieder, da das Halbeinkünfteverfahren zum genannten Zeitpunkt entfällt.
Ebenfalls nachteilig wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Zertifikate aus. Bei Zertifikaten ohne Ertrags- und Kapitalgarantie bleiben Kursgewinne nur steuerfrei, sofern sie vor dem 14. März 2007 gekauft wurden.
Geringverdiener und Personen mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent geraten ebenfalls ins Hintertreffen. Alle Erträge auf Sparkonten müssen ab 1. Januar 2009 ebenfalls in voller Höhe mit 25 Prozent versteuert werden, sofern der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist.
Die Freibeträge bleiben in unveränderter Höhe, also 801,00 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete, bestehen. Der Freistellungsauftrag muss dem Geldinstitut erteilt werden. Er kann allerdings auf mehrere Institute aufgeteilt werden, sofern alle Freistellungsaufträge zusammen den Sparerfreibetrag insgesamt nicht überschreiten. 


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