Abgeltungssteuer: Verlierer der Reform

Abgeltungssteuer: Verlierer der Reform

3-Wege-Finanzierung

Die Abgeltungssteuer bringt natürlich nicht nur Vorteile. Dieser Artikel berichtet über die Verlierer der Reform und zeigt, welche Produkte von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind.

Aktien

Wichtigste Neuerung: Das Halbeinkünfteverfahren, wonach Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert werden, wird abgelöst durch die Abgeltungssteuer. Auf Dividende und Kursgewinne müssen somit 25% Steuern gezahlt werden. Auch Veräußerungsgewinne sind jetzt steuerpflichtig, die Haltedauer entfällt. Ausnahme: Kursgewinne aus Aktienkäufen, die vor 2009 getätigt wurden: diese sind weiterhin nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

Zertifikate

Generell unterliegen alle Garantiezertifikate und alle anderen ab 2009 gekauften Zertifikate der neuen Steuer.
Ob für Zertifikate in der Übergangsphase die Abgeltungssteuer anfällt, hängt vom Kauf- oder Verkaufsdatum ab. Zur Abgeltungssteuerpflicht gibt es folgende zwei Ausnahmen:

1. Wer das Zertifikat vor dem 15.03.2007 gekauft hat, genießt nach einer
     einjährigen Haltedauer weiterhin Steuerfreiheit.

2. Für Zertifikate, die zwischen dem 15.03.2007 und dem 31.12.2008
    erworben wurden, sind von der Abgeltungssteuer befreit,  wenn die
    einjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde und die Zertifikate bis zum
    30.06.2009 verkauft werden.

Investment- und Aktienfonds

Kursgewinne von Fonds waren bisher steuerbefreit. Das ändert sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer: Gewinne aus Aktien-, Investment- und Rentenfonds werden ab 2009 mit 25% besteuert. Für Gewinne aus dem Verkauf fallen ebenfalls 25% an. Wurden die Fondsanteile allerdings noch im Jahr 2008 erworben, bleiben sie nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.

Welche Produkte sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen?

Leistungen aus Vorsorgeverträgen, wie Riester-, Rürup- oder private Rentenversicherungen fallen nicht unter das Abgeltungssteuergesetz und müssen in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ebenso ausgenommen sind Erträge aus Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Diese werden weiterhin bei Fälligkeit zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Vertragsabschlüsse vor 2005 sind komplett steuerfrei. Wird allerdings die Lebensversicherung verkauft, obwohl der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestand, wird Abgeltungssteuer fällig. Abgeltungssteuerfrei sind auch Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 erworben wurden.


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In diesem Artikel finden Sie mehr Informationen zur Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Das ändert sich
Vor- und Nachteile Was Sie wissen sollten
Die Auswirkungen  Die Folgen für Ihre Geldanlage
Die richtige Strategie Die Abgeltungssteuer umgehen
FAQ Alle Fragen und Antworten


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