Die Abgeltungssteuer bringt auch Vorteile. Einige Geldanlageprodukte können von der neuen Steuer durchaus profitieren. Lesen Sie hier, wer als Gewinner vom Platz geht und für welche Geldanlagen sich nichts ändert!
Zinssparer
Tagesgeld, Festgeld, Girokonto, Sparbuch, Sparbrief, Bausparvertrag, Bundesschatzbrief Die meisten Zinssparer profitieren von der neuen Abgeltungssteuer. Alle Erträge über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro werden besteuert – das bleibt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer so. Wer mehr als 15.000 €/Jahr verdient, gewinnt durch die neue Versteuerung. Denn dann liegt sein persönlicher Steuersatz über 25%. Aber auch wer darunter liegt, muss keine Angst um sein Geld haben: Zu viel gezahlte Steuer kann über die Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres zurückgeholt werden.
Anleihen und Rentenfonds
Zinsen aus Anleihen und Rentenfonds waren bisher voll steuerpflichtig und mussten mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45% versteuert werden. Das gleiche galt für Kursgewinne, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr lag. Ab 2009 werden sowohl Zinserträge als auch Kursgewinne mit 25% besteuert. Für Spitzenverdiener ein klarer Vorteil, da nicht mehr mit dem persönlichen – höheren - Steuersatz versteuert werden muss.
Immobilienfonds
Geschlossene Fonds sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Anders bei offenen Immobilienfonds. Unterlagen diese bisher dem persönlichen Steuersatz, so gilt ab 2009 für Erträge die Abgeltungssteuer. Auch die zehnjährige Spekulationsfrist bleibt erhalten, d.h. Veräußerungsgewinne nach 10 Jahren sind steuerfrei.
Mit einem Tagesgeldkonto legen Sie Ihr Geld nicht nur sicher an, sondern Sie können auch täglich über Ihr Geld verfügen - und das zu äußerst attraktiven Konditionen. ...zum Tagesgeld
Diskutieren Sie mit! Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und helfen Sie anderen Usern durch informative Antworten. Sprechen Sie auch gern mal ein Lob oder einen Tadel aus. Wir freuen uns über Ihre Meinung!