FAQs Abgeltungssteuer

 

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Abgeltungssteuer. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.

 

Warum die Einführung einer Abgeltungssteuer?

Warum der Name "Abgeltungssteuer"?

Wie wird die Kirchensteuer erhoben?

Für wen gilt die Abgeltungssteuer?

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Auf welche Einkünfte wir Abgeltungssteuer erhoben?

Worauf wird die Abgeltungssteuer nicht erhoben?

Bekommt man zuviel gezahlte Steuern zurück?

Fällt die Steuererklärung durch die Einführung der Abgeltungssteuer weg?

Kann man die Abgeltungssteuer durch Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen vermeiden?

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf meine Anlagen?

Ist meine Altervorsorge auch betroffen?

Werden Geldgeschenke an Kinder oder Enkel jetzt auch besteuert?

Unterliegen auch VL-Fondssparpläne der Abgeltungssteuer?

Gilt die Abgeltungssteuer auch für vor 2009 erworbene Wertpapiere?

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Ein Freistellungsauftrag dient dazu, Kapitalerträge, die aus Zinsen erzielt wurden, von der Steuer freizustellen. Dabei gelten bestimmte Höchstsätze. Alles Wissenswerte dazu lesen Sie hier.

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Warum die Einführung einer Abgeltungssteuer?

 
Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen vereinfachen. Ein weiterer Grund ist die Unterbindung der Kapitalflucht ins Ausland: durch die einheitliche Abgeltungssteuer werden Personen mit einem hohen persönliche Steuersatz deutlich entlastet. Auch die Möglichkeit der Steuerhinterziehung soll durch die direkte Abführung der Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgewendet werden.

Warum der Name "Abgeltungssteuer"?

 
Die Steuerpflicht auf Kapitalerträge ist damit vollständig abgegolten. Eine Steuererklärung ist theoretisch nicht mehr notwendig.

Wie wird die Kirchensteuer erhoben?

 
Die Kirchensteuer kann direkt vom Kreditinstitut ermittelt und einbehalten werden, sofern der Anleger diesem seine Konfession vorab schriftlich mitteilt. Ansonsten wird die Kirchensteuer über die Steuererklärung abgerechnet.

Für wen gilt die Abgeltungssteuer?

 

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Bundesbürger, die in Deutschland Kapitalerträge erzielen.

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Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

 
Die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich ein maximaler Steuerbetrag von ca. 28 Prozent ergibt.

Auf welche Einkünfte wird die Abgeltungssteuer erhoben?


Die Abgeltungssteuer gilt für alle Erträge aus Geldanlagen, wie z.B. Dividenden und Zinsen. Ebenso von der Abgeltungssteuer betroffen sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen, sofern diese nach dem 01.01.2009 gekauft wurden.

Worauf wird die Abgeltungssteuer nicht erhoben?

 
Erträge aus Vorsorgeverträgen, die der Altersvorsorge dienen, fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Sie werden nachhaltig besteuert und müssen in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Dies gilt ebenso für Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Für diese gilt weiterhin, dass die Hälfte des Ertrages bei Fälligkeit  mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind weiterhin komplett steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand.
Auch Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden, sind von der Abgeltungssteuer befreit.

Bekommt man zuviel gezahlte Steuern zurück?


Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, kann der zuviel gezahlte Betrag beim Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

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Fällt die Steuererklärung durch die Einführung der Abgeltungssteuer weg?

 
Eine Steuererklärung für Kapitalerträge ist im Grunde nicht mehr notwendig.
Ausnahme: Die unliebsamen Steuerformulare müssen weiterhin ausgefüllt werden, wenn ausländische Fonds im Depot sind, denn diese leiten die Abgeltungssteuer nicht an das deutsche Finanzamt weiter. Auch wer ein ausländisches Depot unterhält, muss eine Steuererklärung abgeben.

Kann man die Abgeltungssteuer durch Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen vermeiden?


Auch im nächsten Jahr sind Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro steuerfrei. Der Freistellungsauftrag wird gegenüber einem oder auch mehreren Geldinstituten erteilt. Lediglich der Höchstbetrag darf insgesamt nicht überschritten werden. Bereits gestellte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.

Auch die Nichtveranlagungsbescheinigung (Befreiung von der Abgeltungssteuer) bleibt weiterhin bestehen. Steuerzahler mit einem geringen Einkommen können damit ihren unter 25% liegenden persönlichen Steuersatz geltend machen und die Abgeltungssteuer bleibt außen vor.

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf meine Anlagen?


Zinssparer, Besitzer von Anleihen, Rentenfonds oder offenen Immobilienfonds profitieren von der Abgeltungssteuer. Aktien, Zertifikate, Investments- und Aktienfonds kommen dagegen nicht so gut weg. Lesen Sie hier mehr zu den Gewinnern und Verlierern der neuen Abgeltungssteuer.

Ist meine Altersvorsorge auch betroffen?

 
Nein. Leistungen aus Vorsorgeverträgen, wie Riester-, Rürup- oder private Rentenversicherungen fallen nicht unter das Abgeltungssteuergesetz und müssen in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Auch Erträge aus Lebensversicherungen bleiben Abgeltungssteuerfrei, sofern sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, müssen zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Werden Geldgeschenke an Kinder oder Enkel jetzt auch besteuert?


Ab 01.01.2009 gilt auch hier die neue Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. Das Geldgeschenk wird jetzt als Kapitalübertrag (entgeltliches Geschäft) angesehen.
Diese kann nur umgangen werden, wenn vorab der Bank mitgeteilt wird, dass es sich um eine Schenkung handelt. Die Bank gibt diese Information an das Finanzamt weiter. Eventuell werden dann nachträglich Steuern fällig, die aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden können.

Unterliegen auch VL-Fondssparpläne der Abgeltungssteuer?

 
Ab 2009 müssen Anleger 25% der Kursgewinne an das Finanzamt abführen.
Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen wurden, werden wie folgt besteuert:
Für alle Anteile, die vor 2009 erworben wurden, gilt die bisherige Regelung. Anteile, die ab 01.01.2009 monatlich neu erworben werden, fallen unter die Abgeltungssteuer.

Gilt die Abgeltungssteuer auch für vor 2009 erworbene Wertpapiere?

 
Nein, vor 2009 erworbene Wertpapiere bleiben Abgeltungssteuerfrei, sofern sie mindestens ein Jahr gehalten wurden.

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