Die Abgeltungssteuer - Was sich ändert

Die Abgeltungssteuer

3-Wege-Finanzierung

Was ist eigentlich die Abgeltungssteuer? Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer auf einem Blick.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer tritt als neue Form der Kapitalertragsteuer ab 1. Januar 2009 in Kraft. Alle Gewinne und Erträge aus Geldanlagen werden ab diesem Zeitpunkt einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer in Höhe von 8 bzw. 9 Prozent.

Da die Kirchensteuer nun nicht mehr als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, gilt für Kirchenmitglieder als Ausgleich ein etwas niedriger Abgeltungssteuersatz. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden prozentual von der Abgeltungssteuer berechnet. Somit beträgt die Abgeltungssteuer für Kirchenmitglieder 24,45 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 1,34 Prozent und Kirchensteuer 2,20 Prozent.  Daraus ergibt sich dann ein maximaler Steuerbetrag von 27,99 Prozent. Für alle anderen beträgt die tatsächliche Steuerbelastung 26,34 Prozent.

Die Abgeltungssteuer wird direkt vom Geldinstitut einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Wie bisher fallen aber erst Steuern an, wenn der Freibetrag, den Sie Ihrer Bank im Rahmen eines Freistellungsauftrages melden, aufgebraucht ist. Der einheitliche Steuersatz gilt für Zinsen, Dividenden sowie für Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Die Steuerpflicht auf Kapitalerträge ist damit vollständig „abgegolten“ – daher auch der Name „Abgeltungssteuer“.

Die wichtigsten Änderungen ab Januar 2009

  • direkter, anonymer Steuereinzug durch das Geldinstitut

  • Pauschalisierung des Steuerbetrages für Kapitalerträge auf 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)

  • der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden direkt mit eingezogen

  • Wegfall der Spekulationsfrist bei Wertpapier- und Termingeschäften

  • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Privatpersonen (für
    Betriebsvermögen tritt ein neues Teileinkünfteverfahren in Kraft)

  • Sparerfreibeträge und Werbekostenpauschale werden zum neuen Freibetrag zusammengefasst: weiterhin 801 Euro (Ledige) und 1.602 Euro (Verheiratete)

  • ein Abzug der tatsächlichen Werbekosten ist nicht mehr möglich

  • ab 1. Januar 2009 erworbene Fondssparpläne werden besteuert

  • Erträge aus Zertifikaten fallen unter die Abgeltungssteuer

  • Verlustrückträge sind ab 1. Januar 2009 nicht mehr möglich

  • Verlustrechnungen verschiedener Kapitalanlagen dürfen nicht mehr zur Steuerminderung gegeneinander verrechnet werden


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In diesem Artikel finden Sie mehr Informationen zur Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Das ändert sich
Vor- und Nachteile Was Sie wissen sollten
Die Auswirkungen  Die Folgen für Ihre Geldanlage
Die richtige Strategie Die Abgeltungssteuer umgehen
FAQ Alle Fragen und Antworten


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