So nutzen Sie die Abgeltungssteuer für sich: 1. Wer noch in diesem Jahr Investmentfondsanteile kauft und diese mindestens ein Jahr hält, profitiert noch von den alten Regelungen. Kursgewinne bleiben dann auch nach Einführung der Abgeltungssteuer abgabenfrei. Allerdings sollte man sich dabei nicht nur von steuerlichen Aspekten lenken lassen, sondern auch auf eine sinnvolle Streuung der Anlagen achten.
2. Auch Misch- oder Dachfonds bieten eine gute Alternative, denn hier wird auf eine breite Auswahl der Fondsanteile geachtet. Umschichtungen werden vom Fondsmanagement vorgenommen, ohne dass dafür Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Dabei sollte man jedoch unbedingt die Gebühren im Blick behalten. Geachtet werden sollte auch darauf, einen gestandenen Fondsanbieter zu wählen. So wird weitestgehend sichergestellt, dass der Fonds auch noch in 20 Jahren existiert und Sie lange von der Steuerfreiheit profitieren.
3. Anleger sollten sich zudem ein zweites Depot für Aktienkäufe im neuen Jahr zulegen. Denn für Anteile, die im neuen Jahr gekauft und verkauft werden, gilt das First in-First out- Prinzip. D.h. Anteile, die zuerst im Depot waren, fliegen auch als erste wieder raus. So würden dann die Anteile, deren Gewinne von der Abgeltungssteuer befreit sind, schnell wegfallen.
4. Auf Aktienfonds, die ihre Erträge voll ausschütten, sollte verzichtet werden. Denn mit jeder Gewinnausschüttung wird Abgeltungssteuer fällig. Wer thesaurierende oder teilausschüttende Fonds wählt, kann die neue Steuer umgehen: alle Erträge bleiben dann im Fonds.
5. Kursgewinne von ausländischen thesaurierenden Fonds unterliegen erst dann der Abgeltungssteuer, wenn der Investmentfonds wieder verkauft wird. Zudem wird der pauschale Steuerabzug nicht sofort fällig, so dass ein Stundungseffekt entsteht. Je länger der Fonds gehalten wird und/oder je höher die Anlagesumme ist, kann sich dies erheblich zum Vorteil des Anlegers auswirken.
6. Immobilienfonds - egal ob inländische oder ausländische – können, wenn sie vor 2009 gekauft wurden und mindestens 10 Jahre gehalten werden, steuerfreie Erträge erwirtschaften.
7. Wer noch nicht für das Alter vorgesorgt hat, für den lohnt sich der Abschluss eines Riester-Fondssparplans. Riesterfonds sind und bleiben steuerfrei. 




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