Zwischenfinanzierung bezeichnet die Inanspruchnahme eines kurzfristigen Kredits, der zu einem späteren Zeitpunkt durch zweckbestimmte Mittel (z.B. langfristiges Baudarlehen) abgelöst wird.
Eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn z.B. die Auszahlungsvoraussetzungen des langfristigen Darlehens noch nicht erfüllt werden können (Eigentumsumschreibung o.ä.) oder der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde, etc.
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