Es ist aus zwei Gründen nicht möglich, einen verbindlichen Termin für die Zuteilung zu nennen:
- Eine genaue Kalkulation des zukünftigen Spar- und Tilgungsverhaltens der Bausparer im Kollektiv ist nicht möglich.
- § 4 des Bausparkassengesetzes untersagt allen Bausparkassen vor der Zuteilung die Nennung eines Fixtermins für die Auszahlung der Bausparsumme.
Auf Grundlage der aktuellen Verhältnisse, sind die Zuteilungsaussichten für einen Bausparvertrag als unverbindliche Zuteilungsvorausschätzung zu betrachten.
Baugeld Rechner
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