Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Zinsabschlagsteuer (ZaSt)


Die auch als Quellensteuer bezeichnete Zinsabschlagsteuer beträgt 30 Prozent (bei Tafelgeschäften 35 Prozent) und wird direkt an der "Quelle" (bei Banken, Sparkassen, Investmentgesellschaften etc.) erhoben. Betroffen davon sind insbesondere Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren sowie Dividendengutschriften. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Zinsabschlagsteuer erhoben. Diesem Automatismus kann sich der Anleger durch einen Freistellungsauftrag bis zu bestimmten Höchstgrenzen entziehen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gibt es eine Quellensteuer.


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