Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Diese Anteile können einzeln veräußert und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum, sofern es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt.
Wohnungseigentum beinhaltet Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen sowie Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen - die genaue Aufteilung regelt die Teilungserklärung.
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