Versicherungsberater sind Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen neutral, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Arbeit unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der Justizbehörde dazu befugt wurden. Versicherungsberatern ist eine Vermittlung von Versicherungsverträgen untersagt. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber erhalten.
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