Verbraucherkreditrichtlinie
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie möchte Kreditnehmer künftig besser gegen die Lockvogelangebote der Banken schützen.
Klare Kosten, mehr Information
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet die Banken zu mehr Transparenz und kürzeren Kündigungsfristen bei Ratenkrediten. Ab dem 11. Juni 2010 dürfen Kreditgeber nur noch mit Konditionen werben, die auch mindestens zwei Drittel der zu erwartenden Darlehensnehmer erhalten. Es darf zudem nicht mehr nur ein günstiger Zinssatz herausgestellt werden, sondern es müssen ebenso alle anderen Kosten des Vertrages angegeben werden. Die einzelnen Kosten soll die Bank außerdem an einem realistischen Beispiel erläutern können.
Jeder Kreditnehmer muss im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie vor Unterzeichnung des Vertrages über alle Vor- und Nachteile des Kredites informiert werden. Dazu bekommt jeder Kunde künftig ein neues Formular mit den entsprechenden Informationen, wie beispielsweise der Vertragslaufzeit, den Auszahlbedingungen, dem effektiven Jahreszinssatz und dem Gesamtkreditbetrag, ausgehändigt. Weiterhin muss auf das 14-tägige Widerrufsrecht und die Folgen von ausbleibenden Zahlungen hingewiesen werden.
Kündigungsfrist entfällt
Mit Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie kann nun jeder Kreditnehmer seinen unbefristeten Kredit auch früher als vereinbart zurückzahlen. Bisher musste der Vertrag dazu mindestens sechs Monate laufen. Die Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten – bisher waren es drei. Befristete Verträge können jederzeit vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden.
Dafür fällt zwar ab dem 11. Juni 2010 eine Vorfälligkeitsentschädigung an, allerdings ist diese in ihrer Höhe begrenzt. Bei Verträgen, die noch über ein Jahr laufen, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung bis zu einem Prozent, bei kürzeren Laufzeiten höchstens 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.
Neue Richtlinie gilt nur für Verbraucherkredite
Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt ausschließlich für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen werden. Zudem können die neuen Regelungen nur für Verbraucherdarlehen sowie für Teilzahlungs- und Leasingverträge angewandt werden. Förderkredite, zinsfreie Darlehen oder Kredite unter 200 Euro fallen nicht unter das neue Gesetz.
Die neuen Regelungen versuchen mehr Transparenz und Klarheit für Darlehensnehmer zu bringen. Dennoch ist es bei der Vielzahl der Angebote nicht leicht, das wirklich passende, günstige Darlehen zu finden.