In der Sparphase besteht die Möglichkeit, einen Bausparvertrag noch in mehrere Teilbausparverträge zu teilen. Gründe hierfür können sein:
- Ein Teilbausparvertrag soll beschleunigt zugeteilt werden (nichtproportionale Teilung).
- Nur ein Teil der Bausparsumme soll vorerst für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (nichtproportionale Teilung).
- Bei Ende der Bindungsfrist soll lediglich über Teilbeträge verfügt werden.
- Ein Gemeinschaftsvertrag soll, z. B. bei einer Scheidung, in Einzelverträge aufgeteilt werden.
- Bei Todesfall eines Bausparers soll die Bausparsumme auf die Erbengemeinschaft verteilt werden.
Man unterscheidet bei Bausparverträgen grob in proportionale Teilung und nichtproportionale Teilung. Wird ein Bausparvertrag geteilt, so ändert sich der ursprüngliche Vertragsbeginn dadurch nicht.
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