Eine Sozialversicherung ist die staatliche Pflichtversicherung zum Schutz vor den Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Betriebsunfällen, Alter und Tod. Die Sozialversicherung beinhaltet die Zweige der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Versicherungsbehörden sind die Arbeitsministerien der Länder und des Bundes sowie die Versicherungsämter und das Bundesversicherungsamt.
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