Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Sondertilgung


Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %).

Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde.

Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten.

Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden.

Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens.

 

Beispiel:

Darlehenssumme bei Abschluß: 100.000,00 EUR = Nominalbetrag

Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: 7.000,00 EUR = mtl. Rate: 583,33 EUR

Darlehensrestschuld am 31.12.1999: 80.000,00 EUR = Effektivbetrag

 

Sondertilgung von 20.000,00 EUR

a) auf den Nominalbetrag

100.000,00 EUR - 20.000,00 EUR = 80.000,00 EUR

Annuität: 80.000,00 EUR x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = 5.600,00 EUR = mtl. Rate: 466,67 EUR

 

b) auf den Effektivbetrag

Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von 100.000,00 EUR gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt 80.000,00 EUR nur noch 60.000,00 EUR beträgt.

 

Siehe auch vorzeitige Rückzahlung


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