Sondertilgung
Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %).
Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde.
Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten.
Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden.
Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens.
Beispiel:
Darlehenssumme bei Abschluß: 100.000,00 EUR = Nominalbetrag
Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: 7.000,00 EUR = mtl. Rate: 583,33 EUR
Darlehensrestschuld am 31.12.1999: 80.000,00 EUR = Effektivbetrag
Sondertilgung von 20.000,00 EUR
a) auf den Nominalbetrag
100.000,00 EUR - 20.000,00 EUR = 80.000,00 EUR
Annuität: 80.000,00 EUR x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = 5.600,00 EUR = mtl. Rate: 466,67 EUR
b) auf den Effektivbetrag
Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von 100.000,00 EUR gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt 80.000,00 EUR nur noch 60.000,00 EUR beträgt.
Siehe auch vorzeitige Rückzahlung