Die Sicherungshypothek ist eine streng akzessorische Hypothek, die unbedingt an ein Bestehen der Forderung geknüpft ist. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und daher kein geeignetes Kreditsicherungsmittel. Praktische Bedeutung hat sie als Zwangshypothek, die ein Gläubiger (z.B. Handwerker) wegen einer titulierten Forderung gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen kann.
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