Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Rücktritt


Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages.

Ein Rücktritt erfolgt seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen.

Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z.B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Unter Umständen steht bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.


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