Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Die Finanzwelt benutzt viele komplexe Begrifflichkeiten, die uns im Alltag nur selten über den Weg laufen. Unser vergleich.de Finanzlexikon greift Ihnen deshalb unter die Arme, wenn Sie sich unsicher über Begriffe zu den Themen Finanzierung, Geldanlage und Versicherung sind. Zum Beispiel, wenn Sie den Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins kennen möchten. Oder wenn Sie wissen wollen, wie sich die Bonität einer Person genau zusammensetzt. An dieser Stelle finden Sie alle Begriffe geordnet nach Buchstaben von A bis Z. Falls Ihnen noch ein Begriff einfällt, den Sie unserem Finanzlexikon hinzufügen möchten, dann schreiben Sie uns gerne unter service@vergleich.de.


 

 

 

Rechnungszins


Der Rechnungszins spielt eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von Tarifen und Beiträgen. Ist der Zinssatz für die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung bzw. Unfallversicherung mit garantierten Beitragsrückzahlung sowie der Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung.

Um die Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so festgelegt werden, dass er auch bei niedrigen Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Dem Versicherungsnehmer entstehen hierdurch aber keine Zinsnachteile, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und dem Zinsertrag für seine Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens in Form der Überschussbeteiligung zugute kommt. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterschrieben hat:

Abschluss vor 1987: 3 Prozent

Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent 

Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent

Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent

Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent

 

Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch niedrigere Garantien geben.

 

 


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