Rechnungszins
Der Rechnungszins spielt eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von Tarifen und Beiträgen. Ist der Zinssatz für die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung bzw. Unfallversicherung mit garantierten Beitragsrückzahlung sowie der Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung.
Um die Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so festgelegt werden, dass er auch bei niedrigen Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann. Dem Versicherungsnehmer entstehen hierdurch aber keine Zinsnachteile, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und dem Zinsertrag für seine Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens in Form der Überschussbeteiligung zugute kommt. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterschrieben hat:
Abschluss vor 1987: 3 Prozent
Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent
Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent
Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent
Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent
Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch niedrigere Garantien geben.