Bei dieser Vertragsart wird das Fahrzeug nach Ablauf der Grundmietzeit durch den Leasinggeber veräußert. Wird bei der Veräußerung ein Gewinn erzielt, muss laut Leasingerlass der Mehrerlös nach dem Schlüssel 75 % Kunde, 25 % Leasinggesellschaft verteilt werden. Mindererlöse trägt der Kunde zu 100 %.
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