Wenn der Versicherungsnehmer eine Zeit lang keine Beiträge leistet, hat der Versicherer die Möglichkeit, gegen ihn das Mahnverfahren einzuleiten. Kommt der Versicherungsnehmer trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 2 Wochen (bzw. ein Monat in der Feuerversicherung) nach, verliert der Versicherungsnehmer den vom Versicherer zugesagten Versicherungsschutz und kann fristlos gekündigt werden.
Nur wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Zahlungsfrist zahlt, bleibt sein Versicherungsschutz weiter erhalten.
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