Lebensversicherung
Folgende Risiken sind versicherbar:
- Todesfall
- Altersversorgung
- Berufsunfähigkeit
- Unfalltod
- Heirat und
- Pflegebedürftigkeit.
Es gibt ca. 30 gängige Versicherungsformen:
Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfall, auch die eigene Altersvorsorge nach Ablauf des Versicherungsvertrags umfasst.
Die Risikolebensversicherung hingegen zahlt nur im Todesfall und dient nicht der Altersvorsorge.
Bei einer Rentenversicherung erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente.
Die vermögensbildende Lebensversicherung entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes.
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann, in Verbindung mit einer Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, durch Zusatzversicherungen gegen Risiken wie Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden.
Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen.