Unter Leasing wird die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern (hier: Fahrzeuge) gegen Entgelt verstanden. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) verpflichtet sich gegenüber Ihrem Kunden (Leasingnehmer), ihm einen Mietgegenstand für einen festgelegten Zeitraum zu überlassen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstandes und der Leasingnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leasingraten zu entrichten und darf den Mietgegenstand (z.B. Fahrzeug) nutzen. Am Ende der Laufzeit gibt er das Fahrzeug zurück.
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