Laufzeitfonds sind mit einer Endfälligkeit versehen, d.h. die Laufzeit des Fonds ist von vornherein begrenzt. Das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Ende der Laufzeit im Fonds enthalten, der Anleger kann seine Anteile jedoch - wie bei zeitlich unbegrenzten Fonds möglich - börsentäglich verkaufen. Sinkt während der Laufzeit der Marktzins, wird der Fonds vorzeitig geschlossen, da die kalkulierte Rendite bis zur Fälligkeit für neu anzulegende Gelder nicht eingehalten werden könnte. Ist das Ende der Laufzeit erreicht, wird der Fonds aufgelöst, d.h. alle Anteile werden zum Anteilswert (inklusive der bis dahin angesammelten Erträge) an die Anteilinhaber zurückbezahlt.
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