Bei ein- oder mehrjährigen Versicherungsverträgen verlängern sich die Versicherungen meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt werden. Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, aber erst zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Für andere Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Nach dem 25. Juni 1994 unterschriebene Mehrjahresverträge können zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden (Kfz-Haftpflicht: einen Monat).
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