Kreditfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für die Burteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt. Geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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