KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)
Das KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) regelt die Arbeit von Investmentfonds. So werden beispielsweise in Deutschland nur Kapitalanlagegesellschaften in der Rechtsform Aktiengesellschaft oder GmbH zugelassen. Die Gesellschaften sind im Interesse des Anlegerschutzes verpflichtet zu einer kostenlosen Aushändigung eines datierten Verkaufsprospekts, der Vertragsbedingungen, des zuletzt veröffentlichten Rechenschaftsberichts oder des Halbjahresberichts (sofern er veröffentlicht wurde).
Außerdem regelt das KAGG, in welche Werte, also Aktien, Anleihen oder Derivate, ein Fondsmanager investieren darf, zu welchem Zweck und in welchen Volumensanteilen, bezogen auf das Fondsvolumen.
Durch mehrmalige Novellierungen wurde das Gesetz erheblich liberalisiert. So dürfen Kapitalanlagegesellschaften nun in deren Aktienfonds beispielsweise bis zu 49 Prozent des Sondervermögens in den Geldmarkt, wie zum Beispiel Geldmarktfonds oder Termingelder investieren, auch die Anlage in außerbörslich gehandelte Wertpapiere ist möglich, zudem wurde die Zulassung neuer Fondstypen ermöglicht.
Das KAGG wurde zum 01.01.2004 vom so genannten Investmentmodernisierungsgesetz abgelöst.