Ansprüche auf Versicherungsleistungen richten sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Invaliditätsgrad. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauerhaften Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe Gliedertaxe).
In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientieren sich die Ansprüche nach dem Einschränkungsgrad der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
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