Wer ein Haus baut oder kauft und für die Finanzierung der Immobilie einen Kredit aufnimmt, muss dem Kreditinstitut in den meisten Fällen auch eine Sicherheit anbieten. Das kann die Immobilie bzw. das Grundstück selbst sein, in dessen Grundbuch dann durch einen hierfür bestellten und honorierten Notar ein entsprechender Eintrag vorgenommen wird: Diesen Eintrag bezeichnet man als Hypothek (Grundschuld). Damit besitzt der Gläubiger ein Grundpfandrecht. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Kreditgeber die Immobilie verkaufen, um die Schuldsumme zurückzuerhalten. Da die Banken bestrebt sind Verluste zu vermeiden, ist der Wert des vergebenen Kredits gegenüber dem über das Grundpfandrecht als Sicherheit gewährten Immobilienwert in der Regel um zehn Prozent niedriger. Der Begriff Hypothek wird heute kaum noch verwendet, man spricht eher von Grundschulden.
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