Haushaltspauschale
Bei der Kreditvergabe prüft das Kreditinstitut die sachliche bzw. finanzielle Bonität des Kreditnehmers. Grundlage ist dabei die Ermittlung des frei verfügbaren Einkommens. Bei der Berechnung des frei verfügbaren Einkommens werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Dabei wird auf der Ausgabenseite für das Bestreiten des allgemeinen Lebensunterhaltes die Haushaltspauschale angesetzt.Diese festgelegte Pauschale hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab und wird für Aufwendungen für Lebensmittel, Versicherungen, Radio- & Fernsehgebühren, usw. angesetzt. Sie stellt einen Mindestsatz dar und variiert von Bank zu Bank.
Die Monatspauschalen sind je nach Bank verschieden, hier ein Beispiel:
1-Personen-Haushalt: 790,00 EUR
2-Personen-Haushalt*): 995,00 EUR / je Kind 154,00 EUR
*) bei gesamtschuldnerischer Haftung
Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, daß monatlich mindestens 1.250,00 EUR für den Lebensunterhalt verbleiben müssen.
Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.