Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Grundpfandrecht


Grundstücke können mit einem Pfandrecht belastet werden, d.h. das Grundstück dient dem jeweiligen Grundpfandrechtsgläubiger, meist dem Darlehensgeber, als Sicherheit für ein Darlehen gegen den Grundstückseigentümer (meist Darlehensnehmer).

Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen nicht nach, so kann der Darlehensgeber seine Ansprüche aus der Verwertung des Grundpfandrechtes z.B. durch öffentliche Versteigerung befriedigen.

Aufgrund der Eintragung im Grundbuch sichern Grundpfandrecht dem Grundpfandrechtsgläubiger den Rückgriff auf die Immobilie.

 

Es gibt drei Arten von Grundpfandrechten:

1. die Grundschuld

2. die Hypothek

3. die Rentenschuld


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