Die Grüne Karte ist eine Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr.
Sie bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Des weiteren enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für dieses System ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949. Mit der Grünen Karte kann ein deutscher Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Erweitert wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich.
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