Die verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben, nennt man auch Gefährdungshaftung. Die Haftpflicht wird hierbei an das Beherrschen einer Sache (eines Tieres) oder an den Betrieb einer Anlage (Betriebsgefahr) gebunden. Die Gefährdungshaftung spielt beispielsweise für folgende besondere Bedeutung: - Tierhalter, - Fahrzeughalter,, - Warenproduzenten (pharmazeutische Unternehmen) usw.
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