Dieser Begriff wird häufig in der geseztlichen Rentenversicherung verwendet. Hierbei hat der Versicherte bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, seine Altersvorsorgung zwischen der Vollendung des 60. und 65. Lebensjahres in Anspruch zu nehmen.
Beispiele: 60. oder 63. Lebensjahr : Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, Altersrente für Schwerbehinderte, Altersrente für Frauen vor 65. Lebensjahr: Die Rente mindert sich um 0,3% für jeden Monat der Inanspruchsnahme
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