Von den Beitragseinnahmen aus den Verträgen zur Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Ländern die sogenannte Feuerschutzsteuer zu zahlen. Dies gilt genauso für die Verbundene Wohngebäude- und Verbundene Hausratversicherung, wenn das Feuerrisiko mitversichert ist. In solchen Fällen unterliegen bei Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer.
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