Ausgeschüttet werden während eines Geschäftsjahres zugeflossene ordentliche und außerordentliche Erträge. Ordentliche Erträge ergeben sich durch steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen einschließlich der anrechenbaren Steuern. Außerordentliche Erträge ergeben sich aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden.
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