Die Gewährung der Wohnungsbauprämien und der Arbeitnehmersparzulage hängen von verschiedenen Einkommensgrenzen ab. Bei der Wohnungsbauprämie beträgt diese Grenze 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Bei der Arbeitnehmersparzulage beträgt diese Grenze 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete).
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