Die Eigentümergrundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld zugunsten des Grundstückseigentümers.
Die Besonderheit liegt darin, daß der Gläubiger (=Grundstückseigentümer) nicht die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld verlangen kann und auch keine Zinsen aus der Grundschuld beansprucht werden können.
Eine Eigentümergrundschuld entsteht entweder durch Bestellung des Eigentümers (z.B. zur Sicherung einer entsprechenden Rangstelle), durch Gesetz oder durch Umwandlung (z.B. Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Darlehensrückzahlung).
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