Disagio bezeichnet die Differenz zwischen einem aufgenommenen Darlehen (Nominalbetrag) und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag nach Abzug der Gebühren. Durch die Vereinbarung eines Disagios kann der nominale Darlehenszins für die gesamte Darlehenslaufzeit reduziert werden.
Diese Leistung hat Zinscharakter. Üblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, das der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Das Disagio kann steuerlich abgesetzt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt.). Der Nominalzinssatz des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Disagios niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. In der Regel kann ein Disagio von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden.
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