Der Begriff "Darlehensnominalbetrag" ist seit dem 11.06.2010 veraltete. Laut Verbraucherkreditrichtlinien heißt es jetzt korrekt "Darlehenssollzinsbetrag".
Der Darlehenssollzinsbetrag ist also der Kapitalbetrag, der an die Bank zurückgezahlt werden muß.
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