Bei Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft versteht man unter dem angegebenen Bezugsverhältnis (BV) die Relation zwischen alten und jungen Aktien. Ein Bezugsverhältnis 5:1 heißt demnach bei einem Anfangsgrundkapital von 100 Millionen Euro, dass neben den alten Aktien im Gesamtwert des Anfangsgrundkapitals neue Aktien im Wert von 20 Millionen Euro in Umlauf gebracht wurden.
Bei Optionsscheinen bedeutet das Bezugsverhältnis, den wievielten Teil der Anleger mit dem Kauf des Zertifikates an dem ihm zu Grunde liegenden Basiswert erwirbt. Ein Bezugsverhältnis von beispielsweise 0,01 bedeutet, dass das Zertifikat ein Hundertstel des jeweiligen Basiswertes abbildet.
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