Bewirtschaftungskosten
Unter Bewirtschaftskosten versteht man Betriebskosten, also Kosten für die laufenden Unterhaltung einer Immobilie.
Bewirtschaftungskosten lassen sich unterteilen in
a) Umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung,Schornsteinfeger, Versicherungen.
b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten.
Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.