Die betriebliche Altersversorgung kann eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers oder eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein.
Eine Möglichkeit ist die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder die Begünstigten dann das Geld direkt vom Versicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, ein von einem Großunternehmen selbst getragener und finanzierter Versicherungsverein mit Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige, die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Sozialeinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, welche gesetzlich gegen Insolvenz gesichert ist und die Pensionszusagen, ein unmittelbares Versorgungsversprechen des Arbeitgebers.
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