Eine Beitragsanpassungsklausel regelt die nachträgliche Beseitigung einer Differenz zwischen den von der Versicherung kalkulierten Versicherungsbeiträgen und den erforderlichen tatsächlichen höheren Schadensaufwendungen mit einer Erhöhung der zu zahlenden Beiträge.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen, wenn der zu zahlende Beitrag sich erhöht, ohne dass der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
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